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KI und Datenschutz

ChatGPT im HR: Was beim Datenschutz in der Schweiz gilt

Von Jonas Keller · 2. Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz gesagt: KI im HR ist erlaubt – entscheidend ist, welche Daten in welches Werkzeug gelangen. Allgemeine Texte und Reglemente ohne Personenbezug sind unkritisch. Sobald Personendaten von Mitarbeitenden im Spiel sind, braucht es einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung, einen geklärten Datenstandort und die Zusicherung, dass nichts ins Training fliesst. Ein privates ChatGPT-Konto erfüllt das nicht.

Zwei Arten von Daten

Die wichtigste Unterscheidung ist einfach:

Was gern übersehen wird: Auch eine Frage kann Personendaten enthalten. Wer in einen Chat tippt «Meine Mitarbeiterin ist seit drei Wochen krankgeschrieben, was muss ich tun?», gibt Gesundheitsdaten einer bestimmbaren Person preis.

Was das Gesetz verlangt

Massgebend sind das Datenschutzgesetz (DSG, revidierte Fassung in Kraft seit 1. September 2023) und das Obligationenrecht. Die Punkte, die im HR-Alltag zählen:

ChatGPT und Co. konkret

Bei den grossen KI-Diensten kommt es auf das Angebot an. Private und kostenlose Konten sind für Privatpersonen gedacht: Je nach Einstellung können Eingaben zur Verbesserung der Modelle verwendet werden, einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung gibt es nicht, die Daten liegen in der Regel in den USA. Geschäftsangebote schliessen das Training üblicherweise aus und bieten einen solchen Vertrag an – der Datenstandort bleibt aber eine Frage, die Sie klären müssen.

In der Praxis ist das grösste Risiko nicht die Technik, sondern die Gewohnheit: Mitarbeitende nutzen ihr privates Konto, weil es schnell geht. Eine klare interne Regel und ein zugelassenes Werkzeug lösen das besser als ein Verbot.

Was geht, was nicht

AnwendungEinschätzungBedingung
Stelleninserat formulieren, Text ohne Namen überarbeitenunkritischkeine Personendaten eingeben
Fragen zum eigenen Reglement beantworten lassengut machbarWerkzeug mit Vertrag, kein Training, geklärter Standort
Arbeitszeugnis entwerfenmit SorgfaltGeschäftslösung mit Auftragsbearbeitung; ein Mensch prüft
Bewerbungen vorsortierenheikelkein automatischer Entscheid, Information der Bewerbenden, Risiko prüfen
Gesundheitsdaten, Konflikt- oder Lohnfälle in ein privates KI-Konto eingebennicht zulässig–

Sechs Fragen an jeden KI-Anbieter

  1. Wo werden die Daten gespeichert und wo rechnet das KI-Modell? Beides muss stimmen.
  2. Werden unsere Eingaben oder Dokumente für das Training verwendet?
  3. Gibt es einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung nach Schweizer Recht?
  4. Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt, und in welchen Ländern?
  5. Wer in unserer Firma sieht welche Dokumente und welche Fragen?
  6. Wie exportieren und löschen wir alles, wenn wir aufhören?

Kann ein Anbieter eine dieser Fragen nicht klar beantworten, ist das die Antwort.

Wie HRpilot das löst

Der WissensPilot ist für genau diesen Fall gebaut: Dokumente, Datenbank und KI-Verarbeitung liegen in Schweizer Rechenzentren. Es kommen offene Sprachmodelle zum Einsatz, die dort betrieben werden – es gehen keine Daten an KI-Anbieter im Ausland, und es findet kein Training mit Ihren Dokumenten statt. Die Sichtbarkeit wird pro Dokument nach Rolle festgelegt, jede Antwort zeigt ihre Fundstelle, Export und Löschung sind jederzeit möglich. Wie ein solcher Chat arbeitet, erklärt der Beitrag HR-Chatbot: Wie KI Fragen zum Personalreglement beantwortet.

Häufige Fragen

Darf ich das Personalreglement in ChatGPT hochladen?

Ein Reglement enthält in der Regel keine Personendaten, datenschutzrechtlich ist das deshalb meist unproblematisch. Es bleibt ein internes Dokument: Prüfen Sie, ob Ihre Firma das Hochladen in einen externen Dienst erlaubt und ob das gewählte Angebot die Inhalte nicht für das Training verwendet.

Müssen Mitarbeitende informiert werden, wenn HR KI einsetzt?

Ja, sobald dabei Personendaten bearbeitet werden. Die Information gehört in die Datenschutzerklärung für Mitarbeitende; bei einem internen Chat genügt ein kurzer Hinweis, wozu er dient und was gespeichert wird.

Reicht ein Server in der EU?

Die EU-Staaten gelten aus Schweizer Sicht als Länder mit angemessenem Datenschutz, eine Bekanntgabe dorthin ist grundsätzlich zulässig. Viele Schweizer Firmen und öffentliche Betriebe verlangen dennoch die Schweiz als Standort – dann muss auch das KI-Modell in der Schweiz laufen, nicht nur die Datenbank.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Umstände Ihres Betriebs. Stand: Oktober 2026.

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